Es ist schon etwas ganz Besonderes, dass dieses Grundgesetz mit seinem Gottesbezug und seinem Bekenntnis zu Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit schon so lange Bestand hat. Damit hatte es an der Entwicklung unseres Landes einen ganz entscheidenden Einfluss.
Insbesondere mit der Betonung der Menschenwürde und der Menschrechte nimmt das Grundgesetz einen Gedanken der Bibel auf, wie er z. B. in Psalm 8 zu finden ist: „Wenn ich sehe die Himmel, deiner Finger Werk, den Mond und die Sterne, die du bereitet hast: was ist der Mensch, dass du seiner gedenkst, und des Menschen Kind, dass du dich seiner annimmst? Du hast ihn wenig niedriger gemacht als Gott, mit Ehre und Herrlichkeit hast du ihn gekrönt.“ In diesen Worten wird geradezu überschwänglich beschrieben, was Menschenwürde meint. Dabei dürfen wir aber nicht überlesen, dass es nicht der Mensch selber ist, der sich diese Würde gibt, sondern vielmehr Gott, der sie ihm schenkt. Genau aus solchen Worten folgt, dass sich kein Mensch seinen Wert erst verdienen muss, etwa durch besondere Leistungen oder Fähigkeiten. Auch das Geschlecht, die Hautfarbe, die Herkunft oder der Glaube machen keinen Menschen zu etwas Besserem. Daraus folgt, dass jede Form von Intoleranz, von Nationalismus oder Rassismus nicht nur ein Verstoß gegen die Menschen ist, sondern sich direkt gegen Gott richtet.
Als die Verfasser des Grundgesetzes vor 71 Jahren den Bezug auf Gott in die Präambel geschrieben haben, war ihnen bewusst: Im Unterschied zu Gott sind uns Menschen Grenzen gesetzt. Wir sind eben Menschen und nicht Gott. Ein wichtiger Gedanke, den wir uns immer wieder bewusst machen sollten.
(Holger Höppner, 23.05.2020)
Ich habe alle Beiträge gelesen und freue mich jetzt schon auf den nächsten. Sie tun mir gut - regen mich zum Nachdenken an, bauen mich auf, stärken und erfreuen mich. DANKE! Macht bitte weiter so!
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